Montag, 9. Januar 2017

Landesfrauenquote

Die von der rot-grünen Landesregierung eingeführte neue Frauenquote für den Öffentlichen Dienst sorgt weiter für Ärger in der Beamtenschaft und beschäftigt inzwischen die Gerichte.


Düsseldorf.. Ja, es gebe bereits die ersten Klagen über die von der rot-grünen Landesregierung eingeführte Frauenquote für den Öffentlichen Dienst, sagt der Landeschef des Deutschen Beamtenbundes (DBB), Roland Staude, zur WAZ. „Leider müssen wieder die Gerichte das letzte Wort sprechen.“
Rot-Grün hatte zum 1. Juli gesetzlich festgeschrieben, dass Frauen bei Beförderungsstellen im NRW-Landesdienst bereits dann den Vorzug vor ihren männlichen Kollegen erhalten sollen, wenn nur eine „im Wesentlichen gleiche Eignung“ vorliegt. Experten hatten vor diesem unbestimmten Rechtsbegriff gewarnt.

„Es war ein schwerer Fehler, die Frauenförderung zu einem Politikum zu machen“

Vor allem bei Polizei und Finanzverwaltung mit zusammen über 70 000 Beschäftigten sorgen die offenbar zu schwammigen neuen Vorgaben für Unruhe. Dort werden Beamte nach jahrelangen Beurteilungslisten befördert, die jetzt durch die Frauenquote durcheinander gewirbelt werden. Ein Mann, der sich bis Juni noch Hoffnung auf eine baldige Beförderung machen durfte, fiel plötzlich auf einen aussichtslosen Rang ab. 
Quelle / Volltext derwesten.de

Nachrichtenbild für "frauenquote nrw" von General-Anzeiger

Unzumutbar

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