Rechtshilfe

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Wir suchen ständig weitere Juristen / Juristinnen für die Vertretung unserer Mitglieder


Im Jahre 2016 hat sich ein weiterer Schwerpunkt in unserer Arbeit ergeben.

Die Vertretung unserer Mitglieder gegenüber Arbeitgebern, insbesondere im Bereich des Gleichstellungsgesetzes.

Gleich in mehreren Verfahren mussten Ansprüche geltend gemacht werden, weil unsere Arbeitnehmer nicht zu Vorstellungsterminen eingeladen wurden, obwohl das AGG das den Arbeitgebern vorschreibt.

Angerufen wurden die Arbeitsgerichte in 

Dortmund, Hamm, Borken, Darmstadt, Köln, Paderborn, Nürnberg, Offenbach, Potsdam, Bielefeld, München, Frankfurt, Halle (Saale) 

In den durchgeführten Güteverhandlungen wurden teilweise Vergleichszahlungen von den Arbeitgebern angeboten und auch gezahlt:

200 EU 
300 EU
675 EU
1750 EU
2200 EU
3000 EU

Die terminierten Gerichtstermine aus den anhängigen Verfahren aus 2016 gehen momentan bis 7 / 2017.

Es haben sich dabei bei diesem Arbeitsgebiet folgende Fallkonstellationen ergeben:

1. Der AG beantwortet die eingereichte Bewerbung gar nicht.

2. Der AG beendet seine Ausschreibung und teilt den vorhandenen Bewerbern mit, dass die Stelle aus internen Gründen nicht mehr angeboten wird.

3. Der AG bestätigt den Eingang der Bewerbung und bittet um Geduld, da der Auswahlprozess seine Zeit braucht.

4. Der AG meldet sich danach nicht mehr beim Bewerber.

5. Der AG sagt dem Bewerber schriftlich ab, da er sich für einen noch besser qualifizierten Bewerber entschieden hat.

6. Der AG lädt den Bewerber zu einem Vorstellungstermin ein.

7. Der AG sagt dem Bewerber danach schriftlich ab, da er sich für einen noch besser qualifizierten Bewerber entschieden hat.

8. Der AG verweigert die weitere Auskunft auf die Frage nach den wahren Ausschlussgründen


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