AGG - Unrecht 1 / 16
Der Fall der Woche kommt aus dem schönen Münsterland.
Dort suchte der Kreis Steinfurt per Stellenausschreibung einen Hausmeister für die Grundschule in Mettingen.
Die Ausschreibung endete am 4.12.2016.
Ein Mitglied unseres Vereins, gelernter Schlosser, ehemaliger DB - Beamter, bekam die Information erst an diesem Tag und bewarb sich spontan fristgerecht per Mail am 4.12.2016.
Dies insbesondere deshalb, weil er nur 10 km von Mettingen entfernt wohnt.
In der Mail an den Sachbearbeiter Herrn V. erwähnte er auch die vorliegende Schwerbehinderung.
Am 20.12.2016 erhielt er die Absage, ohne vorher gemäss § 15 AGG eingeladen worden zu sein.
Er beschwerte sich anschliessend schriftlich bei dem Sachbearbeiter und fragte nach den Gründen für die Nichteinladung.
Der Sachbearbeiter rief ihn an und erklärte sich dazu sinngemäss so:
Antwort:
Bei Durchsicht der Zeugnisse hätte man festgestellt, dass er das Anforderungsprofil nicht erfüllen würde.
Der Witz an der Sache:
:
Es lagen niemals Zeugnisse bei dem Sachbearbeiter vor.
Ziel des neugegründeten Verbandes ist die Organisation von bundesweiten Informationsveranstaltungen, von Selbsthilfegruppen nach den Regeln des SGB V (Sozialgesetzbuch V), die Durchführung von Schulungsmassnahmen, die Information und Beratung von Behinderten / Migranten zun Themen Krankheit - Pflege - Behinderung in den Sprachen deutsch, (arabisch/russisch/türkisch), um nur einige zu nennen. Tel.: 0209 - 88339422
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