Rechtliche Konsequenzen bei Diabetes

AGG Merkblatt   Beispiel für rechtliche Konsequenzen


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Diabetes mellitus - rechtliche Konsequenzen - Schwerbehinderungsfeststellung
Die Volkskrankheit Diabetes mellitus ist eine Erkrankung des Stoffwechsels, die chronisch verläuft und deren Kennzeichen erhöhte Blutzuckerwerte sind. Diesen liegt eine Störung oder ein Wegfall der Insulinproduktion zugrunde. Eine Erkrankung, die nicht heilbar ist und an der der Betroffene in der Regel ein Leben lang leidet. Sehr häufig beantragen Diabetiker einen Schwerbehindertenausweis, insbesondere wenn andere chronische Leiden und Behinderungen hinzukommen. 

Beim Schwerbehindertenausweis gelten die versorgungsmedizinischen Grundsätze für Diabetiker wie folgt


(Allein für den Diabestes gibt es folgenden Grad der Behinderung (GdB)):

Diabetes Mellitus  

      
- mit Diät allein (ohne blutzuckerregulierende Medizin): Einzel GdB 0

- mit Medikamenten eingestellt, die die Hypoglykämieneigung nicht erhöhen: Einzel GdB 10

- mit Medikamenten, die die Hypoglykämieneigung erhöhen :
  Einzel GdB 20


- Insulintherapie notwendig: Einzel GdB 30 - 40

- Insulintherapie mit schweren Hypoglykämien : Einzel GdB 50

Je mehr weitere internistische Leiden (z. B Stoffwechselstörung, Adipositas, Bluthochdruck), Herzleiden etc. hinzukommen, desto höher ist der Grad der Behinderung. Oft kommen weitere orthopädische, psychiatrische und sonstige Leiden hinzu, welche dann einen Schwerbehinderten-ausweis rechtfertigen. Einen Schwerbehindertenausweis gibt es ab einem Gesamt GdB von mindestens 50.

Die sonstigen rechtlichen Probleme, welche daraus häufig resultieren, insbesondere wenn andere chronische Krankheiten und Behinderungen zusätzlich hinzukommen sind neben der Erlangung des Schwerbehindertenausweises:

- Erlangung einer Erwerbsminderungsrente
- Private BU- Versicherungen
- Schwierigkeiten am Arbeitsplatz
- Durchsetzung des Krankengeldes bei der Krankenkasse

Unsere Vereinigung hilft ich Ihnen dabei, Ihre Rechte auch durchzusetzen. 

 Als allgemeiner Erfahrungssatz gilt, je früher qualifizierter Rechtsrat bzw. der Rechtsanwalt eingeschaltet wird, desto besser kann geholfen werden.

Wir  schauen uns  z.B. auch Ihre Facharztatteste an und sagen  Ihnen, welche Ergänzungen sinnvoll sind. Bei Mehrfacherkrankungen kommt man so schnell auf 50 oder mehr %.

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