Rechtliche Konsequenzen bei Rheuma

AGG Merkblatt   - Rechtliche Konsequenzen bei Rheuma

Bei entzündlich rheumatischen Krankheiten ( z:B einer Bechterew-Krankheit ) gibt es im Schwerbehindertenrecht gemäß den versorgungsmedizinischen Grundsätzen folgende Abstufungen :

Entzündlich-rheumatische Krankheit - ohne wesentliche Funktionseinschränkung mit leichten Beschwerden :                                                                          Teil GdB 10

- mit geringen Auswirkungen ( leichtgradige Funktionseinbußen und
Beschwerden ) :                                                                                     Teil GdB 20-40

- mit mittelgradigen Auswirkungen, dauernde erhebliche Funktionseinbußen und Beschwerden, therapeutisch schwer beeinflussbar:                       Teil GdB 50-70

Die medizinischen Folgen nur bedingt lindern können Rheumatologen und auf Schmerzbehandlung spezialisierte Fachärzte.

Die rechtlichen Probleme welche daraus häufig resultieren sind:

- Schwierigkeiten am 
Arbeitsplatz Arbeitsrecht )
- Durchsetzung des 
Krankengeldes bei der Krankenkasse
- Erlangung des Schwerbehindertenausweis
- Erlangung einer 
Erwerbsminderungsrente
- Erlangung von medizinischer oder beruflicher Rehabilitation
- Private BU-Versicherungen


Die sonstigen rechtlichen Probleme, welche daraus häufig resultieren, insbesondere wenn andere chronische Krankheiten und Behinderungen zusätzlich hinzukommen sind neben der Erlangung des Schwerbehindertenausweises:


Unsere Vereinigung hilft ich Ihnen dabei, Ihre Rechte auch durchzusetzen. Als allgemeiner Erfahrungssatz gilt, je früher qualifizierter Rechtsrat bzw. der Rechtsanwalt eingeschaltet wird, desto besser kann geholfen werden.

 Wir  schauen uns  z.B. auch Ihre Facharztatteste an und sagen  Ihnen, welche Ergänzungen sinnvoll sind.

Bei Mehrfacherkrankungen kommt man so schnell auf 50 % oder mehr Prozente.


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