Montag, 9. Januar 2017

Frauenquote: Städte warnen vor Klagewelle

Eigentlich soll die neue Frauenquote der Landesregierung Frauen fördern. Doch viele Kommunen befürchten weitere Klagen und setzen Beförderungen erst mal auf Eis.
Das Gesetz zur Frauenförderung ist bereits seit Sommer vergangenen Jahres für alle Kommunal- und Landesbeamten in Kraft. Seit Mitte Dezember gilt es zudem für alle Tarifbeschäftigten in den Kommunen, öffentlichen Schulen, Sparkassen und städtischen Unternehmen. Doch nachdem mindestens 70 Beamte gegen das Gesetz klagten, reagieren Städte und Gemeinden anscheinend mit einem Beförderungsstopp.

Ungenaue Formulierung

"Weitere Klagen sind nicht auszuschließen", sagte der Geschäftsführer des Städtetages Nordrhein-Westfalen, Helmut Dedy, am Montag (09.01.2017) und bestätigte einen Bericht der Funke-Mediengruppe. Dedy kritisiert vor allem eine schwammige Formulierung im Gesetz. Darin heißt es, dass Frauen bei Beförderungsstellen dann den Vorzug vor ihren männlichen Kollegen erhalten sollen, wenn nur eine "im Wesentlichen gleiche Einigung" vorliegt. Diese festgelegte Bevorzugung sei problematisch und nicht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Beamtenrecht vereinbar, so Dedy.

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