Medizin TV
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Die Reihe unserer Informations-Blogs wurde um Medizin TV erweitert.
http://medizin-tv.blogspot.com
Hennig Kröger
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Hennig Kröger
Dienstag, 30. September 2008
Sonntag, 21. September 2008
Eige Online Videos für 20 Euro
Mit dem Clipgenerator können Sie einen eigenen Video für Ihre Selbsthilfegruppe produzieren, den sie dann auf Iher eigenen Homepage oder auf Videoportalen wie Youtube zeigen können
Mehr Informationen unter :

Noch Fragen:
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Rufen Sie uns an unter 0231 22630504 oder mailen Sie uns unter selbsthilfegruppen-portal@gmx.de
Ihre Ute Scheel
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Rufen Sie uns an unter 0231 22630504 oder mailen Sie uns unter selbsthilfegruppen-portal@gmx.de
Ihre Ute Scheel
Samstag, 13. September 2008
Kostenlose - weil fremdfinanzierte Videos für Selbsthilfegruppen
Selbsthilfegruppen können und sollen von den deutschen Krankenkassen gefördert / finanziert werden. Dafür zahlen die deutschen Krankenkassen je versichertem Patienten 0,56 Euro im Jahr in einen Finanzierungsfond ein. das ergibt Jahr für Jahr eine zur Verfügung stehende Summe von ca. 30 Millionen Euro.
Anerkannte Selbsthilfegruppen können bekanntlich Projekt - und Förderanträge stellen.
Auf diesem Antragsweg können Gruppen auch die Produktion eines Informationsfilms beantragen.
Wir erfassen zukünftig derartige Informationsvideos in unsererMediathek .
Dort entsteht eine Video - Informationsportal zu den Themen Gesundheit, Vorsorge und Prävention.
Es würde uns freuen, wenn Sie sich mit Ihrer Gruppe dort ebenfalls eintragen würden, diese Einladung gilt auch für den fall, daß Sie im Moment noch keinen Informationsvideo über Ihre Gruppe haben.
Sollten Sie bereits über einen VIDEOFILM verfügen, der über Ihre Gruppenarbeit informiert, so können Sie auch den entsprechenden Link ( Zu Ihrer Homepage, zu Youtube etc) eintragen.
Der Film:
Ein solcher Film könnte z.B. während eines Gruppentreffens die Gruppenarbeit aufzeichnen, es könnten z.B.Interviews mit Patienten, der Gruppenleitung, Fachärzten eingebaut werden.
Mit einem solchen Informationsfilm könnte "modern" über die Gruppe informiert werden. Der Film kann als digitale Datei im Internet gezeigt werden, auf Ihrer Homepage, in Videoportalen wiewww.video.google.de, www.youtube.de, alternativ kann man aus der Datei auch eine Film DVD erstellen.
Die Kosten eines solchen Films betragen ca. 1000 Euro, diese Summe könnte im Rahmen eines Projektantrages bei den Krankenkassen nach den neuen Bestimmungen des SGB V beantragt werden.
Die Videos könnten bundesweit durch einen Videojournalisten aus dem Netzwerk infotainment.com kostengünstig realisiert werden.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Ute Scheel
44225 Dortmund
Krückenweg 114
0231 - 22630504
Internet:
http://s251922608.online.de
selbsthilfegruppen-portal@gmx.de
Dazu passend fanden wir die folgende Pressemitteilung aus dem Bundesland baden Württemberg.
Den Scheck mit der Rekord-Fördersumme überreichte DAK-Landeschef Markus Saur beim 6. Stuttgarter Selbsthilfetag symbolisch an Ursula Späth. Die AMSEL- Schirmherrin nahm den XXL-Scheck stellvertretend für alle Selbsthilfegruppen im Land entgegen."Die Vielfalt in der Baden-Württembergischen Selbsthilfebewegung ist beeindruckend", erklärt Saur. "Menschen, die selbst Verantwortung für Ihre Gesundheit übernehmen und viel Engagement für ihre Arbeit zeigen, machen den Erfolg aus. Das unterstützen wir, da viele Ärzte und professionelle Helfer des Gesundheitswesens auf die Bedürfnisse nach persönlicher Lebenshilfe nicht ausreichend eingehen können."
"Für viele Selbsthilfegruppen ist die Finanzierung ihres Angebotes ein Problem", sagt Ursula Späth, die für die Unterstützung der zahlreichen Selbsthilfe-Projekte in Baden-Württemberg sehr dankbar ist. Als Schirmherrin des Multiple Sklerose Fachverbands AMSEL weiß sie, wovon sie spricht. "Das Engagement der Krankenkassen ist für die Selbsthilfegruppen eine hilfreiche Unterstützung. Das große Engagement der DAK in diesem Bereich ist vorbildlich".
Krankenkassen bezahlen nicht nur die Behandlung in Arztpraxen und Krankenhäusern. Die Kostenträger unterstützen mit Geld- und Sachspenden auch die Arbeit von Selbsthilfegruppen. Die DAK sieht sich als Vorreiterin in der Selbsthilfeförderung. Im Gegensatz zu anderen Krankenkassen wurden schon im Jahr 2000 auch neu gegründete Gruppen unterstützt. Häufig erhalten Initiativen erst Mittel, wenn sie ein Jahr bestehen. Um die Gründung von Selbsthilfegruppen zu erleichtern, ist in allen DAK-Geschäftsstellen ein kostenloses Starthilfe-Set erhältlich.
Anerkannte Selbsthilfegruppen können bekanntlich Projekt - und Förderanträge stellen.
Auf diesem Antragsweg können Gruppen auch die Produktion eines Informationsfilms beantragen.
Wir erfassen zukünftig derartige Informationsvideos in unsererMediathek .
Dort entsteht eine Video - Informationsportal zu den Themen Gesundheit, Vorsorge und Prävention.
Es würde uns freuen, wenn Sie sich mit Ihrer Gruppe dort ebenfalls eintragen würden, diese Einladung gilt auch für den fall, daß Sie im Moment noch keinen Informationsvideo über Ihre Gruppe haben.
Sollten Sie bereits über einen VIDEOFILM verfügen, der über Ihre Gruppenarbeit informiert, so können Sie auch den entsprechenden Link ( Zu Ihrer Homepage, zu Youtube etc) eintragen.
Der Film:
Ein solcher Film könnte z.B. während eines Gruppentreffens die Gruppenarbeit aufzeichnen, es könnten z.B.Interviews mit Patienten, der Gruppenleitung, Fachärzten eingebaut werden.
Mit einem solchen Informationsfilm könnte "modern" über die Gruppe informiert werden. Der Film kann als digitale Datei im Internet gezeigt werden, auf Ihrer Homepage, in Videoportalen wiewww.video.google.de, www.youtube.de, alternativ kann man aus der Datei auch eine Film DVD erstellen.
Die Kosten eines solchen Films betragen ca. 1000 Euro, diese Summe könnte im Rahmen eines Projektantrages bei den Krankenkassen nach den neuen Bestimmungen des SGB V beantragt werden.
Die Videos könnten bundesweit durch einen Videojournalisten aus dem Netzwerk infotainment.com kostengünstig realisiert werden.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Ute Scheel
44225 Dortmund
Krückenweg 114
0231 - 22630504
Internet:
http://s251922608.online.de
selbsthilfegruppen-portal@gmx.de
Dazu passend fanden wir die folgende Pressemitteilung aus dem Bundesland baden Württemberg.
DAK spendet 9.000 Euro
27.08.08 - Ursula Späth dankt herzlich: Auch die AMSEL gehört zu den geförderten Selbsthilfegruppen in Baden-Württemberg.
Selbsthilfegruppen unterstützen Betroffene bei krankheitsbedingten Krisen und stärken deren Lebensmut. Um diese Arbeit zu unterstützen, fördert die DAK in diesem Jahr 135 unterschiedliche Selbsthilfe-Projekte in Baden-Württemberg mit einer Rekordsumme von zusammen 115.300 Euro. Die größten Einzelbeträge erhalten die AMSEL, Landesverband der DMSG in Baden-Württemberg, mit 9.000 Euro und die Landesstelle für Suchtfragen e.V. mit 7.500 Euro."Für viele Selbsthilfegruppen ist die Finanzierung ihres Angebotes ein Problem", sagt Ursula Späth, die für die Unterstützung der zahlreichen Selbsthilfe-Projekte in Baden-Württemberg sehr dankbar ist. Als Schirmherrin des Multiple Sklerose Fachverbands AMSEL weiß sie, wovon sie spricht. "Das Engagement der Krankenkassen ist für die Selbsthilfegruppen eine hilfreiche Unterstützung. Das große Engagement der DAK in diesem Bereich ist vorbildlich".
Krankenkassen bezahlen nicht nur die Behandlung in Arztpraxen und Krankenhäusern. Die Kostenträger unterstützen mit Geld- und Sachspenden auch die Arbeit von Selbsthilfegruppen. Die DAK sieht sich als Vorreiterin in der Selbsthilfeförderung. Im Gegensatz zu anderen Krankenkassen wurden schon im Jahr 2000 auch neu gegründete Gruppen unterstützt. Häufig erhalten Initiativen erst Mittel, wenn sie ein Jahr bestehen. Um die Gründung von Selbsthilfegruppen zu erleichtern, ist in allen DAK-Geschäftsstellen ein kostenloses Starthilfe-Set erhältlich.
Quelle: DAK
Redaktion: AMSEL e.V. |
Die AMSEL bedankt sich bei der DAK für die freundliche Unterstützung ihrer Selbsthilfe-Projekte.
Donnerstag, 19. Juni 2008
Persönliches Budget für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen
Persönliches Budget für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen
Ab dem 1. Januar 2008 haben behinderte Menschen Anspruch auf ein Persönliches Budget. Auch Eltern können für ihre behinderten Kinder Persönliche Budgets beantragen, etwa für Einzelfallhilfe, Sozialassistenz vom Jugendamt oder Ferienbetreuung vom Jugendamt. Mit dieser neuen Leistungsform wird das klassische Leistungsdreieck zwischen Leistungsträger, Leistungsempfänger und Leistungserbringer aufgelöst. Mit einem Persönlichen Budget können behinderte Menschen Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben selbstständig einkaufen und bezahlen. Es ergänzt die bisher üblichen Dienst- oder Sachleistungen. In der Regel erhält der behinderte Mensch eine Geldleistung, in begründeten Einzelfällen werden auch Gutscheine ausgegeben.
Behinderte Menschen oder die Eltern mit behinderten Kindern sollen selbst entscheiden, wann, wo, wie und von wem sie Leistungen zur Teilhabe in Anspruch nehmen. Damit erhalten sie mehr Einfluss auf die Art der Leistungserbringung. Ausdrücklich vorgesehen ist auch der Einsatz des Persönlichen Budgets für betreutes Wohnen. Es eignet sich in besonderem Maße, den Auszug aus einem Heim und den Eintritt in betreute Wohnmöglichkeiten zu erleichtern.
Auch Hilfen zur Frühförderung bei behinderten Kindern und Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben (z.B. Arbeitsassistenz, Kraftfahrzeughilfe, Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben) sind als Persönliches Budget möglich.
Das Budget soll den individuell festgestellten Bedarf eines behinderten Menschen decken.
Jeder behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch kann einen Antrag stellen, egal, wie schwer seine Behinderung ist. Auch für Menschen, die das Persönliche Budget aufgrund ihrer Behinderung nicht allein verwalten können, kommt ein Persönliches Budget in Frage.
Ab dem 1. Januar 2008 haben behinderte Menschen Anspruch auf ein Persönliches Budget. Auch Eltern können für ihre behinderten Kinder Persönliche Budgets beantragen, etwa für Einzelfallhilfe, Sozialassistenz vom Jugendamt oder Ferienbetreuung vom Jugendamt. Mit dieser neuen Leistungsform wird das klassische Leistungsdreieck zwischen Leistungsträger, Leistungsempfänger und Leistungserbringer aufgelöst. Mit einem Persönlichen Budget können behinderte Menschen Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben selbstständig einkaufen und bezahlen. Es ergänzt die bisher üblichen Dienst- oder Sachleistungen. In der Regel erhält der behinderte Mensch eine Geldleistung, in begründeten Einzelfällen werden auch Gutscheine ausgegeben.
Behinderte Menschen oder die Eltern mit behinderten Kindern sollen selbst entscheiden, wann, wo, wie und von wem sie Leistungen zur Teilhabe in Anspruch nehmen. Damit erhalten sie mehr Einfluss auf die Art der Leistungserbringung. Ausdrücklich vorgesehen ist auch der Einsatz des Persönlichen Budgets für betreutes Wohnen. Es eignet sich in besonderem Maße, den Auszug aus einem Heim und den Eintritt in betreute Wohnmöglichkeiten zu erleichtern.
Auch Hilfen zur Frühförderung bei behinderten Kindern und Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben (z.B. Arbeitsassistenz, Kraftfahrzeughilfe, Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben) sind als Persönliches Budget möglich.
Das Budget soll den individuell festgestellten Bedarf eines behinderten Menschen decken.
Jeder behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch kann einen Antrag stellen, egal, wie schwer seine Behinderung ist. Auch für Menschen, die das Persönliche Budget aufgrund ihrer Behinderung nicht allein verwalten können, kommt ein Persönliches Budget in Frage.
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